Wohnungseigentumsrecht

Zur Aufteilung einer Immobilie in Wohnungseigentum ist die Beurkundung einer Teilungserklärung durch den Notar erforderlich. Die Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung ist nicht nur die Voraussetzung der grundbuchmäßigen Aufteilung, sondern stellt auch die "Verfassung" der späteren Eigentümergemeinschaft dar. Sie kann später - wenn überhaupt - meist nur noch unter Schwierigkeiten abgeändert werden. Wir gewährleisten durch die sorgfältige und individuelle Gestaltung der Teilungserklärung, dass die Grundlagen für ein späteres friedliches Zusammenleben gelegt sind.

Wohnungskaufverträge stellen ganz erhebliche Investitionen dar. Wir gestalten und beurkunden Wohnungskaufverträge so, dass Sie sich sicher sein können.

In vielen Grundbüchern von Wohnungseigentum ist vermerkt, dass die Veräußerung der Zustimmung des Verwalters bedarf. Hierbei handelt es sich nach heutigem Verständnis um eine Formalie, weil der Verwalter nur in Ausnahmefällen die Zustimmung verweigern darf. Immerhin ist so sichergestellt, dass der Verwalter von der Veräußerung erfährt. Wir entwerfen bzw. beglaubigen gerne diese Zustimmungserklärungen.

Selbstverständlich beurkunden bzw. beglaubigen wir auch Änderungen von Teilungserklärungen sowie die Bestellung, Abtretung und Löschung von Grundschulden und Hypotheken.

 

 

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Bitte vereinbaren Sie für Beurkundungen und Besprechungen einen Termin, damit wir Ihnen unsere ungeteilte Aufmerksamkeit zukommen lassen können. 

Bei Bedarf und nach Verfügbarkeit ermöglichen wir Termine auch außerhalb der vorgenannten Telefonzeiten.

Mandantenparkplätze befinden sich in ausreichender Zahl im Innenhof.

 

 

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