Erbrecht

Dr. Lothar Mahlberg und Zlatko Obrecht entwerfen und beurkunden als Notare in Frankfurt am Main Testamente, Erbverträge sowie sonstige erbrechtsrelevante Urkunden wie z.B. Pflichtteilsverzichtserklärungen.

Durch Verfügungen von Todes wegen - Erbverträge und Testamente - können Erben eingesetzt und gesetzliche Erben enterbt, Vermächtnisse ausgesetzt, Auflagen bestimmt und die Testamentsvollstreckung angeordnet werden. Das klingt zunächst überschaubar. Trotzdem gibt es Untersuchungen, wonach über 90 % der ohne rechtliche Beratung errichteten Testamente fehlerhaft sind.

Das notarielle Testament hat gegenüber dem privatschriftlichen Testament erhebliche Vorteile. Diese fangen bei lapidaren Fragen wie der Lesbarkeit an und hören bei der Gewährleistung fachkundiger Errichtung noch lange nicht auf. Selbst Kosten spart es häufig, denn das notarielle Testament erspart den Erben meist die höheren Kosten des Erbscheins.

Durch Erbverträge können bestimmte Verfügungen von Todes wegen schon zu Lebzeiten bindend errichtet werden. Erbverträge sichern Verbindlichkeit und Vertrauen. Sie müssen stets notariell beurkundet werden.

Für Todesfälle ab dem 16.08.2015 gilt zudem die Europäische Erbrechtsverordnung. Ohne sorgfältig gestaltetes Testament gilt auch für Deutsche nicht mehr unbedingt deutsches Erbrecht; eine Rechtswahl bietet deutlich erhöhte Rechtssicherheit.

Wir nehmen uns die Zeit, um Ihnen zuzuhören. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln und formulieren wir Ihren letzten Willen und sichern so den generationenübergreifenden Familienfrieden.

Auch für Erben gibt es zahlreiche Gründe, den Notar aufzusuchen. Dr. Lothar Mahlberg und Zlatko Obrecht sind als Notare in Frankfurt am Main Ihre richtigen Ansprechpartner unter anderem für Erbscheinsanträge, die Aufteilung der Erbschaft und die Erfüllung von Grundstücksvermächtnissen.

 

 

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Dr. Mahlberg Obrecht 

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