Gesellschaftsrecht
Die GmbH ist die am weitesten verbreitete Form der juristischen Person in Deutschland. Sie erfordert bei zahlreichen Vorgängen eine notarielle Mitwirkung. So muss bereits die Gründung beurkundet werden. Zu späteren Zeitpunkten bedürfen etwa Kapitalmaßnahmen, Satzungsänderungen oder die Veräußerung von Gesellschaften bzw. Geschäftsanteilen der notariellen Beurkundung. Schließlich unterstützen wir Sie gerne bei der Liquidation von Gesellschaften, die nicht mehr benötigt werden.
Auch im Recht der Personengesellschaften und im Recht der kleinen Aktiengesellschaften sind wir zu Hause.
Zu unseren Kernkompetenzen gehört das Umwandlungsrecht. Das Umwandlungsrecht ermöglicht Ihnen, die Rechtsform zu wechseln, Gesellschaften ab- bzw. aufzuspalten oder zu verschmelzen. Die Umwandlung von Gesellschaften ist sowohl rechtlich als auch steuerlich ein komplexer Vorgang, der einer gründlichen Vorbereitung bedarf.
Faktisch müssen auch alle anderen Vorgänge, die zum Handelsregister angemeldet werden sollen - beispielsweise Änderungen in der Geschäftsführung - mit notarieller Unterstützung durchgeführt werden.
Dr. Lothar Mahlberg berät und unterstützt Sie als Notar in Frankfurt am Main flexibel und kompetent bei der Umsetzung Ihrer unternehmerischen Entscheidung - gerne auch in direktem und engem Kontakt mit Ihrem Steuerberater.
Sie wollen eine GmbH oder eine UG (haftungsbeschränkt) gründen? Hier finden Sie ein Formular, mit dem Sie uns die notwendigen Daten über eine geschützte SSL-Verbindung übermitteln und so den Gründungsvorgang beschleunigen können.