Nach dem Erbfall
Wer erbt, erbt nicht nur das Vermögen. Der Erbe muss sich um sämtliche Angelegenheiten des Erblassers kümmern.
Er muss beispielsweise die Beisetzung veranlassen, Verträge kündigen, Verbindlichkeiten regulieren und die Erbschaftsteuererklärung abgeben. Oft muss ein ganzer Hausstand aufgelöst werden, ein Erbschein beantragt, das Grundbuch berichtigt werden. Es ist nicht leicht, überhaupt einen Überblick zu gewinnen.
Suchen Sie rechtzeitig Rat. Das gilt insbesondere, wenn Sie befürchten müssen, Erbschaftsteuern zu zahlen, oder wenn Sie sich nicht über die Verbindlichkeiten im Klaren sind. Auch nach dem Erbfall gibt es Gestaltungsmöglichkeiten, um Ihre Situation zu verbessern, die aber zum Teil nur in einem engen zeitlichen Rahmen unbegrenzt zur Verfügung stehen.
Wir helfen Ihnen, den Überblick zu bewahren, und unterstützen Sie in dieser schwierigen Situation mit Rat und Tat. Gerne lösen wir einzelne Problemen für Sie oder übernehmen das "Management" des gesamten Erbfalls.
Erbrechtliche Auseinandersetzungen
"Vertragt Ihr Euch noch oder habt Ihr schon geerbt?"
Fehlende oder unzweckmäßige Testamentsgestaltung und familiäre Spannungen bilden häufig eine explosive Mischung, die zu belastenden Rechtsstreitigkeiten führen kann.
Wir vertreten Ihre Interessen bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung streitiger erbrechtlicher Rechtspositionen, etwa Testamentsauslegung und -anfechtung, bei Streit unter Miterben, bei der Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen und von Vermächtnissen.