Grundstücksrecht
Der Kauf eines Hauses stellt für viele Menschen die wichtigste wirtschaftliche Entscheidung im Leben dar. Als Notar gewährleistet Dr. Lothar Mahlberg die zuverlässige und sorgfältige Vertragsgestaltung sowie die Überwachung des Vollzuges.
Der Notar liest nicht in erster Linie vor, sondern seine Hauptaufgabe besteht hier darin, die Zug-um-Zug-Abwicklung zu gewährleisten. Der Käufer geht so kein Risiko ein, den Kaufpreis zu bezahlen und trotzdem nicht Eigentümer zu werden; der Verkäufer weiß, dass er sein Eigentum erst dann verliert, wenn er den Kaufpreis bezahlt hat.
Beachten Sie aber, dass der Notar nicht alle Fragen rund um den Hauskauf prüft. So kann der Notar weder den technischen Zustand beurteilen noch - in aller Regel - ob der Preis angemessen ist. Auch die Frage, ob die Baugenehmigung erteilt ist, wird beispielsweise nicht vom Notar geprüft.
Selbstverständlich beurkundet Dr. Lothar Mahlberg als Notar in Frankfurt am Main auch Kaufverträge, die die Veräußerung von unbebauten Grundstücken sowie von Gewerbeimmobilien, von Erbbaurechten und von unvermessenen Teilflächen betreffen.
Von dem Kauf eines bereits errichteten Hauses unterscheidet sich der sogenannte Bauträgervertrag dadurch, dass der Bauträger ein neu zu errichtendes Gebäude nebst Grund und Boden verkauft. Wir achten darauf, dass die Interessen jedes Käufers gewahrt werden.
Auch für die Bestellung, Abtretung und Löschung von Grundschulden und Hypotheken sowie für sonstige grundbuchrechtliche Angelegenheiten wie z.B. die Bestellung von Nießbrauchrechten oder Dienstbarkeiten ist Dr. Lothar Mahlberg als Notar in Frankfurt am Main Ihr richtiger Ansprechpartner.