Andere notarielle Tätigkeiten
Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie einer oder mehreren Vertrauenspersonen die Möglichkeit einräumen, für Sie zu handeln, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Dadurch wird die Einsetzung eines Betreuers häufig entbehrlich.
Vor allem die Angst vor einer als unmenschlich empfundenen Apparatemedizin veranlasst viele Menschen zur Errichtung einer Patientenverfügung. Durch die Patientenverfügung können Sie bestimmen, was mit Ihnen geschehen soll, wenn Sie sich nicht mehr äußern können. Man kann die Patientenverfügung als einen "Brief an die künftigen Ärzte" bezeichnen. Angehörige, die an Ihrem Lebensende vor schwersten Entscheidungen stehen, können dadurch erheblich von Schuldgefühlen entlastet werden.
Notarieller Mitwirkung bedürfen diese Dokumente zwar in vielen Fällen nicht, so zumindest die Theorie. Rein praktisch betrachtet werden Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, die notariell beurkundet sind, allerdings häufig einfacher und unkomplizierter akzeptiert.
Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen
Keine freiwillige rechtliche Verbindung ist so eng wie die Ehe. Dennoch wird fast die Hälfte aller Ehen geschieden. Die Errichtung eines Ehevertrages in guten Zeiten kann helfen, späteren vernichtenden Streit zu vermeiden und Lebensperspektiven zu klären.
Kommt es zur Scheidung, müssen die Scheidungsfolgen geklärt werden. Vermögensauseinandersetzung, Zugewinnausgleich, Unterhalt und Versorgungsausgleich sind die typischen Themen von Scheidungsfolgenvereinbarungen.
Zur Beurkundung dieser Vereinbarungen stehen Ihnen die Notare Dr. Lothar Mahlberg und Zlatko Obrecht gerne zur Verfügung. Allerdings sollten sich unseres Erachtens beide Eheleute im Vorfeld von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen anwaltlich beraten lassen. Eine wesentliche Grundbedingung der "Richtigkeit" von Verträgen ist, dass beide Parteien ihre Interessen deutlich formulieren und sich auf dieser Grundlage einigen. Die Rahmenbedingungen im Familienrecht liegen jedoch allzu häufig anders. Manchmal sogar, ohne dass dies den Beteiligten bewusst ist. Der Notar als zwingend neutrale Instanz ist nur eingeschränkt geeignet, diese Interessenkonflikte aufzudecken.
Beglaubigungen
Sie brauchen die Beglaubigung einer Unterschrift? Bitte klären Sie kurz telefonisch ab, ob Dr. Lothar Mahlberg verfügbar ist, und kommen Sie vorbei.
Auch Fotokopien können wir beglaubigen. Günstiger ist dies allerdings bei der Stadtverwaltung.
Sonstiges
Der Versuch, abschließend die Tätigkeitsgebiete eines Notars aufzuzählen, wäre schlicht ermüdend. So kann der Notar z.B. vollstreckbare Schuldanerkenntnisse errichten, eidesstattliche Versicherungen und Eide (zur Verwendung im Ausland) errichten. Wir freuen uns, wenn Sie uns die Möglichkeit geben, Ihre Fragen zu beantworten.