Handelsregisterrecht

 Zum Handelsregister angemeldet werden müssen unter anderem:

  • die Neuaufnahme eines Handelsgewerbes;
  • die Veränderung der Firma, des Geschäftssitzes, des Unternehmensgegenstandes, Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen;
  • Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz;
  • bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften sämtliche Satzungsänderungen;
  • Änderungen in der Geschäftsführung;
  • das Erlöschen und das Erteilen von Prokuren;
  • das Ausscheiden und das Eintreten von Gesellschaftern, bei Kommanditisten auch Änderungen des Haftkapitals;
  • das Erlöschen der Firma.

In vielen Fällen genügt die Anmeldung durch einen oder mehrere Geschäftsführer in vertretungsberechtigter Zahl. Anders ist dies etwa bei einem Wechsel in der Person des Kommanditisten oder bei Kapitalmäßnahmen; hier müssen alle Geschäftsführer die Anmeldung in öffentlich beglaubigter Form unterzeichnen. Nicht notwendig, wenn auch günstiger ist es, dass alle Geschäftsführer in einem Termin oder auch nur vor demselben Notar ihre Unterschrift leisten. Gerne beraten wir Sie hierzu.

Wir bereiten gerne alle Anmeldungen zum Handelsregister vor und reichen diese unverzüglich nach Beglaubigung elektronisch zum Handelsregister ein.

 

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Dr. Mahlberg Obrecht 

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