Vorsorge, Vermögens- und Unternehmensnachfolge

Möchten Sie beraten werden, welche rechtlichen Vorsorgemaßnahmen Sie für den Fall treffen sollten, falls dass Sie versterben oder schwer erkranken?

Kennen Sie die gesetzlichen Regelungen und wollen anderweitig von Todes wegen verfügen?

Wollen Sie Gestaltungschancen - steuerlich oder zum Schutz der Interessen Ihrer Lieben - nutzen?

Wollen Sie klare Regelungen dazu treffen, was im Ernstfall passiert?

 

Dann sind Sie bei uns bestens aufgehoben.

Gute Gründe, sich beraten zu lassen

Die gesetzliche Erbfolge oder "handgestrickte" Testamente führen häufig zu unliebsamen Überraschungen. Daher kann nur dringend empfohlen werden, sich in diesen Fragen beraten zu lassen.

 

Unternehmer müssen Vorsorge treffen, damit Ihr Unternehmen eine schwere Erkrankung des Inhabers überlebt. Nachfolgekonzeptionen müssen nicht nur betriebswirtschaftlich und steuerlich entwickelt, sondern auch rechtlich umgesetzt und begleitet werden.

 

Auch für Privatpersonen ist es fast der Normalfall, dass die gesetzliche Regelung zu suboptimalen Ergebnissen führt. Pflichtteilsansprüche und latente Erbschaftsteuerlasten müssen erkannt, soweit möglich minimiert und jedenfalls gesteuert werden. Die gesetzliche Erbfolge kann beim Tod des Elternteils eines minderjährigen Kindes eine erhebliche zusätzliche Belastung für die Hinterbliebenen darstellen. Jeder Auslandsbezug macht eine Rechtswahl unabdingbar; lebzeitige Vermögensübertragungen müssen rechtzeitig eingeleitet werden.

 

Vorsorge, Gestaltung, Umsetzung

Vom Testament über die Vorsorgevollmacht bis zum Unternehmensverkauf: Wir beraten Sie in allen Fragen der Vermögens- und Unternehmensnachfolge, gerne in engem Zusammenwirken mit Ihrem Steuerberater.

 

Wir nehmen uns die Zeit, Ihre Vorstellungen zu verstehen, und Ihnen zu helfen, diese zu präzisieren. Zur Umsetzung Ihrer Ziele und Wünsche bereiten wir die notwendigen Maßnahmen und Dokumente vor, vom Umfang und vom Inhalt individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt. Bei Bedarf stehen wir auch als Testamentsvollstrecker zur Verfügung.

Hier finden Sie uns

Dr. Mahlberg Obrecht 

Notare Rechtsanwälte

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60322 Frankfurt am Main

Tel.: 069 / 247 44 48 0

Fax: 069 / 247 44 48 29

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Bei Bedarf und nach Verfügbarkeit ermöglichen wir Termine auch außerhalb der vorgenannten Telefonzeiten.

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