Gesellschaftsrechtliche Beratung
Wir beraten kleine und mittelständische Unternehmer bei der Wahl der passenden Rechtsform und bei der rechtssicheren und flexiblen Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Geschäftsordnungen und Beschlüssen.
Wenn Ihr Unternehmen oder Ihre Ziele sich verändern, helfen wir Ihnen, die rechtliche Struktur Ihren Bedürfnissen anzupassen, etwa durch Satzungsänderungen oder durch Umwandlungsmaßnahmen. Auch konzernrechtliche Fragen werden von uns fachkundig gelöst.
Unternehmenskäufe und/oder -verkäufe kleiner und mittelständischer Unternehmen begleiten wir in rechtlicher Sicht kompetent und zuverlässig.
Soweit im Einzelfall Spezialmaterien wie das Kartellrecht oder das Markenrecht von Belang werden, ziehen wir hierzu Spezialisten aus befreundeten "Boutiquen" hinzu und gewährleisten auf diesem Wege eine rundum hohe Qualität unserer Beratung.
Vertretung in gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten
Nicht nur Ehen können scheitern, sondern auch das Vorhaben eines gemeinschaftlichen Zusammenwirkens zum Betrieb eines Unternehmens.
Der Streit unter Gesellschaftern wird häufig mit ähnlicher Intensität geführt wie ein Scheidungsverfahren. Immer besteht erheblicher Zeitdruck. Kaum etwas so schnell zum Zusammenbruch des Unternehmens führen kann wie ein offen ausgetragener Streit.
Auch die Streitigkeit zwischen einer Gesellschaft und Geschäftsführern kann schnell in einen hässlichen Rosenkrieg ausarten. Es kommen Haftungsrisiken hinzu, denen der Geschäftsführer im Falle einer Insolvenz und/oder beim Vorwurf pflichtwidrigen Verhaltens ausgesetzt sein kann.
In diesen Fällen gilt es, sich rechtzeitig vorzubereiten, um gegebenenfalls das Heft des Handelns nicht aus der Hand zu geben. Wir beraten Sie schon im Vorfeld einer Streitigkeit, um sodann Ihre Interessen umso zielgerichteter vertreten zu können, wenn sich offener Streit nicht mehr vermeiden lässt; immer mit dem Ziel einer wirtschaftlich sinnvollen Lösung, aber mit der notwendigen Härte, um Ihr gutes Recht zu wahren.
Wir beraten und vertreten hier etwa
- Gesellschafer und Gesellschaften in Streitigkeiten um den Ausschluss von Gesellschaftern sowie deren Abfindung;
- Gesellschafter, Gesellschaften und Geschäftsführer in Streitigkeiten um die Abberufung von Geschäftsführern;
- bei der Geltendmachung von und Verteidigung gegen Ansprüche auf eine persönliche Haftung von Geschäftsführern und Gesellschaftern.